Bebauungsplan Holter Kapelle plant "imposante" Wallanlage
![]() Foto Bollmann |
| Im Bebauungsplan 189 heißt es: "Auf den Flächen für besondere Anlagen ... sind Lärmschutzeinrichtungen zu errichten. Die Höhe der wirksamen Schirmkante muss bei allen Anlagen mind. 5 m über der gewachsenen Geländeoberfläche betragen." |
Stephan Möller |
| "Frage? Hätte nicht auch eine abgemilderte Alternativplanung den Ansprüchen Genüge getan?" |