Lärmschutzwall in Holte

Bebauungsplan Holter Kapelle plant "imposante" Wallanlage


Foto Bollmann
Im Bebauungsplan 189 heißt es:
"Auf den Flächen für besondere Anlagen ... sind Lärmschutzeinrichtungen zu errichten. Die Höhe der wirksamen Schirmkante muss bei allen Anlagen mind. 5 m über der gewachsenen Geländeoberfläche betragen."
Stephan Möller
"Frage? Hätte nicht auch eine abgemilderte Alternativplanung den Ansprüchen Genüge getan?"