Die Ewigkeitsklausel ist in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verankert. Sie schützt grundlegende Werte (Art. 1 und 20 GG) der Bundesrepublik Deutschland davor, durch eine Verfassungsänderung abgeschafft oder angetastet zu werden.
Wir haben eine wehrhafte Demokratie:
Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Mitwirkung
sind aber keine Selbstverständlichkeiten. Sie müssen von jeder
Generation neu verstanden, geschützt und gelebt werden.rb
