Naturschutzverordnung „Westliche Dümmerniederung"

FDP Fraktion auf seiten der Landwirte.

Der Landkreis Vechta will die seit 2007 bestehende Naturschutzverordnung „Westliche Dümmerniederung“ aktualisieren. Damit sollen weitere Flächen am Dümmer den Anforderungen der EU zum Vogelschutz- und FFH-Richtlinien erfüllt werden. Mit der neuen Ausweisung würden sich erhebliche Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung auf den Flächen ergeben, die zu wirtschaftlichen Einbußen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe führen würden. Das wäre ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Landwirte.

Die Stadt Damme spricht sich mit Nachdruck gegen die beabsichtigte Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes auf privaten Grundstücksflächen aus. Es seien Lösungen anzustreben, die einen wirtschaftlichen Schaden von den betroffenen Grundstückseigentümern fernhalten.(Vorlage VO/0084/2023 öffentlich 28.04.2023)

Die FDP schließt sich der Beschlussempfehlung an.
Naturschutz ja, aber keine Eigentumseinbußen ohne Ausgleich.


Heiko Bertelt

Rat 19.05.23

OV 19.05.23