Zusätzliche Einwohnerfragestunde

Antrag der Grünen/SPD vom 07.09.22

Gemäß dem Antrag soll die Geschäftsordnung dahin gehend geändert werden, dass zusätzlich eine Einwohnerfragestunde zu Beginn einer Sitzung stattfinden soll und die wesentlichen Inhalte ebenfalls im Protokoll festgehalten werden. (VO/0199/2022) 

Aus: Geschäftsordnung: § 17 Einwohnerfragestunde
(1) Am Ende einer öffentlichen Ratssitzung kann eine Einwohnerfragestunde stattfinden. Die Fragestunde wird von der/dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. (2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Damme kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Stadt/Gemeinde stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage beziehen müssen. (3) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.

 
Die FDP lehnt den Antrag auf die Änderung auf die Einführung einer zusätzlichen Einwohnerfragestunde ab.

Wolfgang Friemerding

"Das Vorziehen der Einwohnerfragestunde vor die abzuhandelnden Tagesordnungspunkte der Ratssitzung bringt keinerlei demokratische Vorteile, zumal die dort zu behandelnden Themen ausgeklammert werden sollen.  Erfahrungsgemäß ist es auch so, dass Fragesteller nach Beantwortung ihrer Frage die Sitzung gleich wieder verlassen und den Verlauf einer Ratssitzung nicht mitbekommen. Somit ist es überlegenswert, auf eine weitere Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzungen zu verzichten und es bei dem Tagesordnungpunkt Einwohnerfrage als Abschluss einer Sitzung zu belassen".

Vorschlag:
Die gängige Praxis, in den Ausschüssen direkte Sitzungsöffnungen für Nichtausschuss-Mitglieder vorzunehmen, ist viel sinnvoller in ihrer Wirkung als Instrument der Mitwirkung, weil die Öffentlichkeit ihre Meinung sagen kann, die dann auch in die Ergebnisfindung- und abstimmung mit einfließt.
Die Willensbildung auf kommunaler Ebene in den Gremien muss direkt und praktikabel sein. Diese schon immer in den Dammer Ratsgremien geübte liberale Möglichkeit der direkten Sitzungsöffnungen könnte satzungsmäßig abgesichert werden.