Zisternen alsAuffangmöglichkeiten für Regenwasser zur Bewässerung


Heiko Bertelt regte an, in zukünftigen Baugebieten Regelungen für einen sorgsamen Umgang mit Grundwasser zu treffen. Die Eigentümer müssten verpflichtet werden, Auffangmöglichkeiten für Regenwasser zur Bewässerung ihrer Gärten auf ihren Grundstücken zu errichten.

Die Verwaltung teilt mit:
Wünschenswert wäre es, wenn die Grundstückseigentümer das Oberflächenwasser nicht einfach versickern lassen bzw. in den Regenwasserkanal ablaufen lassen, sondern auffangen. ...Das Oberflächenwasser sollte aufgefangen und entweder bei Bedarf dem Boden zugeführt werden (z.B. als Sprengwasser) oder als Brauchwasser im Haushalt verwendet werden. Dies nützt der Natur, aber auch gerade bei Starkregenereignissen dem Kanalsystem, welches dann nicht mit dem Oberflächenwasser belastet wird. Dies dient dann der Allgemeinheit und trägt dazu bei, dass Überflutungssituationen weniger stark ausgeprägt sind....
Der OOWV könnte sich vorstellen, allen Grundstückseigentümern einen Anreiz zu geben, das Oberflächenwasser aufzufangen. Eingeführt würde ein 2. Regenwassertarif, der 50 % des normalen Tarifes betragen würde. ...Dabei muss der Regenwasserspeicher mindestens 1 cbm pro 100 qm Grundstücksfläche groß sein.
Als zweiter Schritt in dieselbe Richtung wäre denkbar, einen finanziellen Anreiz seitens der Stadt für den Bau eines Regenwasserspeichers zu schaffen. ...
Die Errichtung von Regenwasserspeichern in den Bebauungsplänen verpflichtend festzusetzen, ist nach Ansicht der Verwaltung nicht zielführend. Der Kontrollbedarf wäre sehr hoch.
Nach: VO/0236/2020 Planungs- und Umweltausschuss Verwaltungsausschuss 6.11.2020