FDP Damme
Straßenausbau – Einmalbeiträge

Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung (pdf)
VO/0027/2020 Wirtschaftsförderungs-, Finanz- und Kulturausschusses 25.02.2020
Beschlussempfehlung: Der Rat der Stadt Damme beschließt die als Anlage beigefügte Straßenausbaubeitragssatzung. Diese tritt mit Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft. Alle bisher noch nicht abgeschlossenen sowie abgerechneten Straßenausbaumaßnahmen werden nach der überarbeiteten gültigen Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet.

Sachverhalt

Die Stadt Damme erhebt Straßenausbaubeiträge auf Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung und des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG). Bislang waren die Möglichkeiten gegeben, einmalige Beiträge (wie in Damme) zu erheben oder durch Ratsbeschluss zu bestimmen, einen bestimmten Anteil der Grundsteuer oder einen bestimmten Anteil der allgemeinen Einnahmen für Straßenausbaumaßnahmen zu verwenden. Neu ist, dass mit Inkrafttreten des § 6 b NKAG zum 01.04.2017 die Gemeinden entscheiden können, ob sie wiederkehrende Beiträge erheben. Grundsätzlich können, ob wiederkehrend oder einmalig, Beiträge nur genommen werden, wenn es sich bei der Straßenbaumaßnahme um die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung (Ausbau) handelt. Für Reparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen können keine Beiträge erhoben werden. (VO/0096/2018 öffentlich 02.05.2018)

Der Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund schreibt am 11. April 2017 in einer Sonderausgabe zur Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen:
"Politisch ist zu entscheiden, ob die Bürgerinnen und Bürger durchgehend mit kleineren Beträgen (Steuern oder Beiträgen) oder mit einmaligen sehr hohen Summen (Einmalbeiträgen) belastet werden. Ersteres führt insbesondere bei den erkennbar auf Straßenausbau bezogenen wiederkehrenden Beiträgen wahrscheinlich eher zu einer Haltung "Ich zahle ja jedes Jahr, wann ist denn meine Straße dran?", letzteres wegen der hohen plötzlichen Belastung wohl eher zu der Einstellung "Bloß nicht ausbauen, meine Straße ist noch gut genug. Und wenn es unbedingt sein muss, dann aber billig!". Diese Widerstandshaltung ist bei den Ausbaunotwendigkeiten zu bedenken. Ärger gibt es bei jedem System. Bei Steuern ist zudem zu beachten, dass keine Zweckbindung möglich ist und diese Deckungsmittel bei Defiziten oder hinzukommenden Bedarfen schnell wegfallen oder umgewidmet werden können. Eine Beitragsberechnung ist dagegen mehr dem Gedanken des Verursachungszusammenhangs verpflichtet und könnte so eine zwar aufwendigere, aber sicherere Finanzierung des notwendigen Straßenausbaus darstellen."
BM Muhle sprach sich für die gängige Praxis in Damme aus. Man habe mit der Straßenausbaubeitragssatzung grundsätzlich ein Lenkungsinstrument in der Hand, welches sich bewährt habe.

 
Heiko Bertelt

Eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge passt nicht für Damme.

Die FDP plädiert generell nicht dafür, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und die Umstellung auf eine grundsteuerbasierte Finanzierung anzugehen.
Diese wäre auf Dauer wohl leichter zu verwalten, aber schwierig ist die Phase der Umstellung. Wie behandelt man die Bürger, die in den letzten Jahren hohe Beiträge bezahlt haben. Es bleibt viel Diskussion. Aber bevor wir uns vor Ort in das zeitlich aufwendige Abenteuer einer grundsätzlichen Umorientierung wagen, sollten wir bei der bewährten einmaligen Beitragserhebung in Damme bleiben. Ein gemeinsames Vorgehen der Kommunen auf Landkreisebene wäre empfehlenswert. Hinweis: 9 Kommunen außer Vechta einigen sich.

Leserbrief Heiko Bertelt 10.03.2020
Straßenausbaubeiträge