Anpassung der Verordnung über das LSG "Dammer Berge" sowie über das NSG "Dammer Bergsee" an die FFH Richtlinie für das FFH Gebiet Nr. 317 "Dammer Berge"

Sachverhalt
1992 wurde die Fauna-Flora Habitat (FFH)-Richtlinie von der EU verabschiedet. Diese Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen dient vor allem dem Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt in der EU.
Bis Ende 2018 müssen alle NATURA-2000-Gebiete als NSG oder LSG gesichert sein, um eine Klage der EU –Kommission und Strafzahlungen wegen Vertragsverletzungen zu vermeiden. Das LSG umfasst rd. 5630 Hektar, die FFH-Areale 772 Hektar, größtenteils in Privatbesitz.

Beschlussempfehlung im Ausschuss

Durch die vorliegenden Planungen kommt es für die Waldbesitzer zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der Bewirtschaftung ihrer Eigentumsflächen. Die Stadt Damme fordert in diesem Zusammenhang, dass die beabsichtigten Vorgaben hinsichtlich des Zustimmungsvorbehaltes des Landkreises für sogenannte invasive Arten (u. a. Douglasie) sowie die im Raum stehenden, teilweise großen Schutzabstände (sogenannte Pufferzonen) um die FFH-Lebensraumtypen herum auf ein unbedingt notwendiges Maß minimiert werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass sämtliche im Verfahrensgebiet liegenden landwirtschaftlichen Hofstellen von den Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung freigestellt werden, damit die weitere Entwicklung der Betriebe auch zukünftig gewährleistet ist. (Planungs- und Umweltausschuss 06.06.2018)

Die FDP Damme sagt:
Das Ziel der Verordnung ist die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, d.h. der biologischen Vielfalt auch in einem landwirtschaftlich geprägten Raum.
Das geht nur in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft. Eine Reglementierung ist sicherlich vonnöten, aber ein finanzieller Erschwernisausgleich durch das Land sollte die Bereitschaft Umwelt und Natur zu optimieren erleichtern.