Anpassung der Verordnung über das LSG "Dammer Berge" sowie über das NSG "Dammer Bergsee" an die FFH Richtlinie für das FFH Gebiet Nr. 317 "Dammer Berge" |
Sachverhalt Beschlussempfehlung im Ausschuss Durch die vorliegenden Planungen kommt es für die Waldbesitzer zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der Bewirtschaftung ihrer Eigentumsflächen. Die Stadt Damme fordert in diesem Zusammenhang, dass die beabsichtigten Vorgaben hinsichtlich des Zustimmungsvorbehaltes des Landkreises für sogenannte invasive Arten (u. a. Douglasie) sowie die im Raum stehenden, teilweise großen Schutzabstände (sogenannte Pufferzonen) um die FFH-Lebensraumtypen herum auf ein unbedingt notwendiges Maß minimiert werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass sämtliche im Verfahrensgebiet liegenden landwirtschaftlichen Hofstellen von den Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung freigestellt werden, damit die weitere Entwicklung der Betriebe auch zukünftig gewährleistet ist. (Planungs- und Umweltausschuss 06.06.2018) |
Die FDP Damme sagt: |